Waffenverbot beim Fastnachtsumzug am 2. März 2025
Die Gemeinde Ober-Mörlen weist darauf hin, dass während des Fastnachtsumzugs am Sonntag, den 2. März 2025, im gesamten Veranstaltungsbereich ein Waffenverbot gilt.
Das Verbot umfasst das Mitführen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie gefährlicher Gegenstände. Dazu gehören insbesondere:
- Schusswaffen aller Art (auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen)
- Messer (Alle Klingenlängen!)
- Schlagstöcke, Teleskopschlagstöcke, Baseballschläger
- Pfeffersprays
- Sonstige Gegenstände, die als gefährlich eingestuft werden
Die Polizei ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Vorschrift sicherzustellen.
Verstöße gegen das Waffenverbot werden konsequent geahndet und können erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen, darunter Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen.
Wir bitten deshalb alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Besucherinnen und Besucher, dieses Verbot zu beachten.
Diese Maßnahme dient der Sicherheit aller Teilnehmenden und trägt dazu bei, dass wir gemeinsam einen schönen und unbeschwerten Fastnachtsumzug erleben können.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ober-Mörlen
Nachzulesen auf der Homepage der Gemeinde Ober-Mörlen
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